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Wissenswertes

  • Nutzen Sie Ihre Ansprüche!

  • Pflegebedürftigen mit mindestens dem Pflegegrad 1 stehen monatlich 125,- € Entlastungsleistungen (gem. § 45b SGB XI) zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auszahlbar ist dieser Betrag nicht. reboservice als zugelassener Betreuungsdienst rechnet diese Leistungen auf Wunsch direkt mit den Pflegekassen ab.
  • Jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres müssen Sie Ihre Ansprüche aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geltend machen. Die Entlastungsleistungen können Sie hingegen ins nächste Jahr bis zum jeweils 30. Juni übertragen. Handeln Sie bitte rechtzeitig. Sie können jederzeit Ihren Anspruch bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei. 
  • Eine Abrechnung unserer Leistungen nach § 38 SGB V (Hauswirtschaftliche Hilfen) ist ebenfalls möglich.
  • Steuerabzugsfähigkeit Ihrer Ausgaben

  • Wenn Sie Rechnungen von reboservice privat begleichen, können Sie den Betrag von Ihrer Einkommenssteuer, von der Einkommensteuer der zu pflegenden Person oder von der eines/r pflegenden Angehörigen absetzen. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, wovon 20 Prozent steuerabzugsfähig sind. Damit reduzieren sich die Steuerzahlungen bis zu 4.000 Euro pro Jahr.